Die Höhe des Taschengeldes wird zwischen Eltern und heranwachsenden Jugendlichen häufig thematisiert, oftmals auch kontrovers diskutiert. Einen guten Orientierungspunkt bietet diesbezüglich die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts, das eine nach Altersklassen gestaffelte Taschengeldempfehlung ausspricht. Bindend ist die Empfehlung nicht. Denn die Höhe des ausgeändigten Betrags hängt immer auch vom Einkommen der Familie ab.
Verantwortungsvoller Umgang mit Geld will gelernt sein
Den selbständigen und verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Finanzen müssen Jugendliche erst lernen. Es ist nicht leicht, einen ganzen Monat zu überblicken. Der ab 14 Jahren wachsenden Selbständigkeit Rechnung tragend, sollten 14-15jährige monatlich 25-30 Euro, 16-17-jährige 37,50-45 Euro und 18jährige 60-75 Euro zur Verfügung haben. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie unter www.taschengeldtabelle.info. Das Taschengeld sollte grundsätzlich nicht gebunden an Bedingungen sein, sondern ohne Wenn und Aber regelmäßig ausbezahlt werden und die Teenager sollten frei entscheiden können, wofür sie es ausgeben. Es sollte nicht dazu dienen, dringend erforderliches wie beispielsweise Kleidung oder Schulsachen zu finanzieren.
Anders sieht es aus, wenn die Kinder bereits in der Ausbildung stecken. Dort erhalten Sie eine feste Ausbildungsvergütung, die natürlich deutlich über dem Betrag eines üblichen Taschengelds liegen. Eine Taschengeldempfehlung des Jugenamt Nürnbergs rät beispielsweise, dass Azubis ihr Gehalt zu je einem Drittel in persönliche Bedürfnisse, für dringend Benötigtes bzw. zum Sparen sowie in den Familienhaushalt investieren sollten. Ein zusätzliches Taschengeld wäre demnach nicht erforderlich.
Girokonto für Jugendliche
Ab 14 Jahren ist es sinnvoll, für das Taschengeld ein eigenes Girokonto, das fast alle Kreditinstitute kostenlos anbieten, einzurichten. Jugendliche können Überweisungen und Lastschriften tätigen, mit paydirekt online bezahlen. Mit der Girocard können sie Geld abheben und im Einzelhandel bezahlen. Anders als das Erwachsenenkonto ist es sich aber ein reines Guthabenkonto, das nicht überzogen werden kann.
Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit
Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind nach § 110 BGB eingeschränkt geschäftsfähig. Käufe, die Jugendliche aus ihrem Taschengeld tätigen und die ungefähr der Höhe ihres Taschengeldes entsprechen, bedürfen nicht der Zustimmung der Eltern.
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