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Gemeinsames / geteiltes Sorgerecht beantragen – so wird es gemacht

Bei verheirateten Paaren fällt das Sorgerecht automatisch beiden Ehepartnern zu. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht nötig. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren aus: Hier hat stets die Mutter das Sorgerecht, solange die Eltern kein geteiltes Sorgerecht beantragen. Diese Regelung wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht beanstandet, doch ein neues Gesetz ist bisher noch nicht in Sicht.

Antrag beim Jugendamt stellen

Es wird empfohlen, bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes geteiltes Sorgerecht zu beantragen. Dies geschieht in Form einer öffentlichen Erklärung und ist auch noch nach der Geburt möglich. In fast allen Kommunen stehen entsprechende Vordrucke bereit, die von den Paaren nur noch unterschrieben werden müssen. Auch ein formloser Antrag ist möglich, worin die Mutter erklärt, das Sorgerecht teilen zu wollen. Gleichzeitig muss der Vater eine Erklärung abgeben, in der er seine Vaterschaft anerkennt und das Sorgerecht annimmt. Die Anträge werden persönlich beim Jugendamt abgegeben. Die Antragsstellung kann auch nach der Geburt erfolgen.

Vorteile

Elternpaare, die das gemeinsame Sorgerecht besitzen, können gemeinsam alle Entscheidungen für ihr Kind treffen. Dies beginnt bei der Anmeldung zum Kindergarten oder der Eröffnung eines Kontos. Besonders bedeutsam sind Entscheidungen im medizinischen Bereich, etwa wenn das Kind schwer krank ist oder einen Unfall hatte.

Was geschieht bei Trennung?

Schwierig wird es, wenn das Paar sich trennt und trotzdem beide Elternteile über das Wohl ihres Kindes entscheiden müssen. Umfassende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.sorgerechtsmissbrauch.de. Haben sie bereits das gemeinsame Sorgerecht, bleibt dieses auch nach einer Scheidung bestehen. Entzweien sich unverheiratete Eltern und ist eine alleinig sorgeberechtigte Mutter nicht damit einverstanden, sich dieses Recht mit dem Vater zu teilen, so muss dieser das (gemeinsame oder alleinige) Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.

Zusätzlich zum Sorgerecht gibt es bei einer Scheidung auch zahlreiche finanzielle Aspekte zu regeln und zu beachten. Hier finden Sie Rechner zur Berechnung von Zugewinn und Zugewinnausgleich sowie der Unterhaltszahlungen und Unterhaltsansprüche.

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