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Marmelade oder Konfitüre? Das ist der Unterschied

Marmelade, Konfitüre oder Gelee dürfen auf keinem gut gedeckten Frühstückstisch fehlen. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen diesen süßen Brotaufstrichen aus leckeren Früchten? Im alltäglichen Sprachgebrauch werden sie alle meist als “Marmelade” bezeichnet, doch ist dies genau besehen nicht korrekt, denn eine Konfitürenverordnung (KonfV) aus dem Jahr 1982 regelt genau, welcher Aufstrich sich wie nennen darf.

Auf den Inhalt kommt es an

Doch was ist nun der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre? Er besteht in der Zusammensetzung der verschiedenen Aufstriche. Marmelade darf neben Zucker und Wasser nur aus Zitrusfrüchten wie Zitronen, Orangen und Grapefruits bestehen. Der Anteil an Saft, Schale, Fruchtmark und Fruchtstücken muss dabei mindestens 200 g je 1 kg fertiger Marmelade bestehen. Konfitüre werden dagegen Aufstriche aus allen anderen Früchten wie Kirschen, Erdbeeren und Himbeeren genannt, um nur die beliebtesten Sorten aufzuzählen. Auch bei Konfitüre ist der Fruchtgehalt durch die Verordnung geregelt. Er muss je nach Obstsorte mindestens 250 bis 350 g je Kilogramm bestehen. Völlig ohne Fruchtstücke kommt dagegen das Gelee aus. Es wird nur aus Fruchtsaft und Zucker gekocht und hat meist eine festere Konsistenz als Marmelade und Konfitüre.

Ausnahmen von der Regel

Um die Verwirrung komplett zu machen, erlaubt die EU seit 2003 wieder Ausnahmen in der Benennung von Fruchtaufstrichen. So dürfen Konfitüren in einigen Ländern wieder unter der Bezeichnung Marmelade verkauft werden, auch wenn Sie keine Zitrusfrüchte enthalten. Auch wenn die Produkte direkt an den Endverbraucher verkauft werden wie z.B. auf Wochenmärkten oder in Hofläden können sie unabhängig von den verwendeten Zutaten Marmelade genannt werden.

Mehr Beiträge rund um das Thema Essen und Trinken sowie zu weiteren Themenbereichen lesen Sie auf dem Blog www.tempeltoday.de.

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