Die häufigsten Gründe für einen Krankenkassenwechsel sind die Beiträge und Leistungsunterschiede. In Deutschland ist die Wahl der Krankenkasse frei. Mit einem Wechsel und sogenannten Wahltarifen kann man gegebenenfalls Geld einsparen. Allerdings gibt es bei einem Krankenkassenwechsel Fristen zur Kündigung, die beachtet werden müssen.
Die 18-monatige Bindungsfrist
Nach der Wahl der Krankenkasse hat man eine Bindungsfrist. Es ist ein Zeitraum von 18 zusammenhängenden Monaten und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt. Das bedeutet, dass eine Kündigung erst nach Ablauf dieser Frist möglich wird.
Die 3-jährige Bindungsfrist
Diese Bindungsfrist gibt es, wenn sogenannte Wahltarife z.b. beim Krankengeld abgeschlossen wurden. Ab Beginn des Abschlusses ist der Versicherte nunmehr 3 Jahre, einschließlich Unterbrechungszeiträumen, an die Krankenkasse gebunden.
Einzuhaltende Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 2 Monate zum Monatsende. Gerechnet wird von dem Monat an, in welchem die Kündigung ausgesprochen wird. Das geschieht am Besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. Ein Widerruf der Kündigung kann bis zum Ende der Kündigungsfrist erklärt werden.
Das Sonderkündigungsrecht
Versicherte haben eine Sonderkündigungsfrist, welches die sonstigen Krankenkassenwechsel-Fristen aufhebt. Grund hierfür kann die Erhebung eines Zusatzbeitrages oder die Erhöhung eines bereits bestehenden sein. Diese Möglichkeit zur Kündigung besteht auch, wenn die Bindefrist noch nicht vorüber ist.
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