Connect
To Top

Wohneigentum veräußern oder erwerben über Immobilienmakler – lohnt sich das?

Seit rund einem Jahr ist die Aufteilung der Maklerprovision beim Kauf bzw. Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen gesetzlich neu geregelt. Die Höhe bleibt zwar frei verhandelbar, aber das Gesetz (§ 656c BGB) geht von der Doppelprovision als Normalfall aus. Doppelprovision bedeutet, dass die Kosten hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden – egal, wer den Makler beauftragt hat. Diese Regelung ist aber nicht zwingend. Alternativ kann der Makler eine Provisionsvereinbarung mit nur einer Partei schließen.

Im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer wird gegebenenfalls eine Abwälzung höchstens der hälftigen Kosten vereinbart (§ 656d BGB). Die Abkehr vom Bestellerprinzip ist ein guter Anlass, Vor- und Nachteile der Beauftragung eines Immobilienmaklers neu zu überdenken. In der Regel werden Käufer von sinkenden Kaufnebenkosten profitieren, da Verkäufer ihnen nicht mehr die volle Maklerprovision in Rechnung stellen dürfen.

Ein Profi als Vermittler

Die Teilung der Provision wird der Rolle des Maklers als neutraler Vermittler absolut gerecht. Denn auch wenn eine Partei ihn beauftragt, steht er doch vor der schwierigen Aufgabe, die Interessen beider Seiten unter einen Hut zu bringen, damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Oft liegen die Preisvorstellungen weit auseinander. Eine sachkundige Wertermittlung schafft Objektivität. Dafür braucht es aber nicht nur allgemeine Immobilienkenntnisse, sondern auch Erfahrungen auf dem regionalen Markt. Immobilien in Ettlingen könnten durch die günstige Lage zu Karlsruhe in ihrem Wert beeinflusst sein, in Husum mag die Nähe zu den Ferienregionen an Nord- und Ostsee eine Rolle spielen.

Zeit ist Geld

Der wohl größte Vorteil durch den Maklerauftrag ist die Zeitersparnis. Das gilt gleichermaßen für Käufer und Verkäufer. Die Nähe zum lokalen Markt macht sich im Kundenstamm des Maklers bemerkbar. Er gestaltet ein attraktives Exposé des Objekts und weiß dabei vermutlich schon genau, welchen bei ihm registrierten Interessenten er diese Immobilie erfolgversprechend anbieten wird. Von deren finanzieller Situation hat er sich bereits überzeugt, sodass dem Verkäufer keine bösen Überraschungen drohen. Der Makler organisiert die Besichtigungstermine und berät die künftigen Vertragspartner, wenn sich Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten ergeben. Finden Verkäufer und Käufer zusammen, bereitet er einen rechtssicheren Kaufvertrag für den Notartermin vor.

Verkäufer profitieren weiterhin

Erteilt der Verkäufer den Maklerauftrag, könnte die Provisionsteilung für ihn zu einer Mehrbelastung führen. In den meisten Bundesländern ist eine Maklerprovision von 7,14 % üblich (aber nicht verbindlich). Das macht also für jede Seite 3,57 % – bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro also mehr als 10.000 Euro. Doch das Geld ist gut angelegt. Neben den oben erwähnten umfassenden Leistungen des Maklers sind auch Käuferstamm und Verhandlungsgeschick bares Geld wert. Ein Mehrerlös im fünfstelligen Bereich ist eher die Regel als die Ausnahme.

Die No-Gos im Immobiliengeschäft

Ein seriöser Immobilienmakler wird nicht nur entsprechend auftreten, sondern sich auf entsprechende Referenzen stützen können. Auch wenn sein Honorar davon abhängt, wird er keine Seite zu einem vorschnellen Abschluss bewegen. Fühlen Sie sich nicht wohl, werden Sie zur Unterschrift gedrängt oder haben Sie Zweifel an der Richtigkeit von Auskünften, ist es Zeit, den Maklerauftrag zu kündigen und zu einem vertrauenswürdigen Partner wechseln.

Bild: Bigstockphoto.com / comzeal

More in Geld & Finanzen