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Gold verkaufen: Das sollten Sie wissen

Gold gilt als sicherer Hafen in unsicheren Zeiten und ist ein Symbol für Werthaltigkeit. Trotzdem kann der Wunsch bestehen, Gold zu verkaufen – zum Beispiel, weil der Preis gerade hoch steht und sich schöne Gewinne realisieren lassen. Dabei gilt es einiges zu beachten.

Am einfachsten ist der Verkauf bei gängigen “Goldformaten” wie Barren oder Münzen. Der Grund ist: der Goldgehalt ist festgelegt und allgemein bekannt. Außerdem existiert ein breiter Markt – Gold verkaufen ist daher bei solchen Stücken kein Problem. Die bekannteste und beliebteste Goldmünze ist der Krügerrand. Hier liegt der Goldanteil exakt bei einer Feinunze (31,1 Gramm). Weitere bekannte Goldmünzen sind der American Eagle, der Goldvreneli oder der Maple Leaf.

Steuerfrei Gold verkaufen – so geht’s

Der Verkauf solcher “Goldstücke” ist steuerfrei, wenn die Haltefrist länger als ein Jahr beträgt. So lange sollte man mit dem Verkauf in der Regel warten. Bei Haltefristen unter einem Jahr gilt nur eine 600 Euro-Freigrenze. Beim Verkauf von Goldpapieren – zum Beispiel Gold-ETCs oder Zertifikaten – fällt dagegen bei Überschreiten des Sparerpauschbetrags von wenigen Ausnahmen abgesehen Abgeltungsteuer an. Der physische Besitz von Gold besitzt daher einen eindeutigen Vorteil.

Goldbarren und Goldmünzen kann man über Banken und Sparkassen verkaufen. Allerdings gibt es hier oft Einschränkungen. Viele Institute sind nur zum Wiederankauf bereit, wenn das Stück auch bei ihnen gekauft wurde oder sie machen eine bestehende Kontoverbindung zur Voraussetzung. Die Alternative ist der Verkauf bei Edelmetallhändlern. Die findet man reichlich. Besonders bequem ist der Verkauf an einen Online-Händler. Dabei sollte allerdings auf Vertrauenswürdigkeit geachtet werden. Ein “Vertrauenssignal” ist u.a. die Mitgliedschaft im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels.

Altgold verkaufen

Auf Händler angewiesen ist man auf jeden Fall beim Verkauf von Altgold. Auch Schmuck oder eine Uhr mit Goldanteil lässt sich zu Geld machen, selbst Zahngold ist ein Handelsgut. Das Problem dabei ist häufig die Ermittlung des Goldgehalts. Bei hierzulande hergestelltem Schmuck ist der Goldgehalt üblicherweise eingraviert. 333er oder 585er Gold bedeutet einen Goldanteil von 33,3 bzw. 58,5 Prozent. Damit lässt sich das “vermarktungsfähige” Gold gut abschätzen. Schwieriger ist das bei Stücken ohne Gravur. Hier braucht es eine fachkundige Analyse.

Auch beim Verkauf von Altgold gilt der jeweils aktuelle Goldpreis als Orientierungswert. Allerdings ist hier mit einem Abschlag für das Einschmelzen des Stücks zu rechnen. Wenn Sie an einen Online-Händler Gold verkaufen, sollten Sie darauf achten, dass dieser das Gold abholt. Das ist zwar etwas teurer als der normale Postversand, dafür ist das Transportgut meist besser versichert.

Bild: Bigstockphoto.com / KSLan

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