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BAföG und Nebenverdienst : Das sollten Studenten wissen

Wer ein Studium aufnimmt, sollte sich natürlich auch darauf konzentrieren können. Deshalb ist der BAföG-Höchstsatz so berechnet, dass er grundsätzlich den Lebensbedarf eines Studenten abdecken kann. Allerdings gilt das in vielen Fällen nur noch theoretisch, denn die Lebenshaltungskosten sind deutlich gestiegen und liegen meist über dem, was das BAföG vorsieht.

Deshalb dürfen auch BAföG-Bezieher durchaus einen zusätzlichen Nebenjob annehmen. Inzwischen gehen 61% aller Studenten einer Nebentätigkeit nach, weil am Studienort die Mieten besonders hoch sind oder sie außerplanmäßige Ausgaben haben, beispielsweise wenn in den Semesterferien eine Auslandsreise geplant ist oder ein neuer Computer benötigt wird. Im Schnitt stammt knapp ein Viertel der monatlichen Einnahmen eines Studenten aus einem eigenen Verdienst. Beim Jobben müssen aber unbedingt die Verdienstgrenzen beachtet werden, denn ein Nebenverdienst kann auf den BAföG-Bezug angerechnet werden.

 

Verschiedene Einkommensarten

Ein Nebenjob ist häufig nur dann sinnvoll, wenn außer den Bezügen nach BAföG keine weiteren Einkommensquellen vorhanden sind. Wenn ein Student beispielsweise Waisenrente oder eine Unfallrente bezieht oder während eines Praktikums eine Vergütung erhält, werden die entsprechenden Beträge ebenfalls als Einkommen gewertet, das gegebenenfalls auf den BAföG-Satz angerechnet werden kann. Außerdem gelten Unterhaltsleistungen der Eltern, Stipendien, Sparzinsen und Einnahmen aus verschiedenen Formen von Vermögen als Einkommen. Zusammen mit dem Verdienst, der mit einem Nebenjob erzielt wird, können die Freibeträge schnell ausgeschöpft sein, so dass ein Teil des Geldes schließlich angerechnet und damit der BAföG-Bezug gesenkt wird.

Wer dadurch in finanzielle Bedrängnis kommt, muss sparen und sich unter Umständen sogar mit einem Kredit behelfen. Immerhin 40% der Studenten geben an, am Ende eines Monats nicht mehr genügend Geld zur Verfügung zu haben. Da Studierende in der Regel nicht die Kriterien für eine Zusage für ein reguläres Darlehen erfüllen, kommen für sie spezielle Studienkredite oder Privatkredite in Frage. Ein Privatkredit-Vergleich ermittelt online die günstigsten Konditionen für Studenten.

Freibeträge beachten

Unabhängig von der Art der Einkünfte hat jeder BAföG beziehende Student einen Freibetrag von etwas über EUR 5400 im Jahr, was etwa EUR 450 im Monat entspricht. Dabei ist es unerheblich, wann im Jahr dieses Geld verdient wird. Es muss also kein Nebenjob sein, mit dem monatlich nicht mehr als EUR 450 verdient werden können. Auch eine zeitlich befristete und deutlich höhere entlohnte Tätigkeit in den Sommerferien führt nicht zu Abzügen, sofern die Jahresgesamtsumme die erlaubte Grenze nicht übersteigt.

Falls ein Auslandsaufenthalt oder eine größere Anschaffung geplant ist, muss zudem noch berücksichtigt werden, dass bei der BAföG-Berechnung zusätzlich eine Vermögensgrenze relevant ist. Wenn mehr als EUR 7500 angespart werden, kann dies deshalb ebenfalls zu Abzügen führen. Schulden, wie sie beispielsweise durch einen Ratenkredit entstehen, werden dabei nicht gegengerechnet.

Außerdem muss das Studium erkennbar im Mittelpunkt stehen. Bei einem Nebenjob, der während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche beansprucht, wird unabhängig von der Höhe des Einkommens durch den Nebenverdienst das BAföG ganz gestrichen.

Artikelbild: Bigstockphoto.com / hozard
Infografik: Smava

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